{"id":73,"date":"2016-08-22T10:41:12","date_gmt":"2016-08-22T08:41:12","guid":{"rendered":"http:\/\/holisticenter.axiomthemes.com\/?p=73"},"modified":"2020-07-21T09:11:45","modified_gmt":"2020-07-21T07:11:45","slug":"vorsorgevollmacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/generationenberatung-eidloth.de\/?p=73","title":{"rendered":"Jeder B\u00fcrger ab 18 sollte eine Vorsorge Vollmacht haben"},"content":{"rendered":"<p>Fast jeder zweite Patient auf einer Intensivstation verf\u00fcgt weder \u00fcber eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverf\u00fcgung, wie eine aktuelle Studie zeigt. Die Folgen k\u00f6nnen drastisch sein: Kann die Person nicht mehr f\u00fcr sich selbst entscheiden, wird i.d.R. eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt, den Familienangeh\u00f6rigen wird die Entscheidungsgewalt entzogen<\/p>\n<p>Jeder B\u00fcrger ab 18 Jahren sollte eine Vorsorgevollmacht haben\u201c\u2028Mit einer Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen Menschen konkret festlegen, welche medizinische Behandlung sie w\u00fcnschen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsf\u00e4hig sind: Zum Beispiel, ob man im Falle eines irreparablen Komas k\u00fcnstlich beatmet werden will. In einer Vorsorgevollmacht hingegen kann festgeschrieben werden, welche Aufgaben eine bestimmte Person im Falle einer Notlage erledigen soll:<br \/>\nWer darf auf das Verm\u00f6gen zugreifen, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, aber wichtige Rechnungen beglichen werden m\u00fcssen?<br \/>\nWer Post und Briefe annehmen?<br \/>\nWer darf Entscheidungen \u00fcber lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen treffen?\u2028\u2028Intensivmediziner betonen immer wieder, wie wichtig solche Dokumente sind. \u201eJeder Bundesb\u00fcrger ab dem 18. Lebensjahr sollte eine vollst\u00e4ndige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Nur die kl\u00e4rt im Ernstfall, wer f\u00fcr den erkrankten Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden darf.\u201c So kann auch ein fremder Betreuer im Krankenhaus vermieden werden.\u201c\u2028\u2028Ein Grund, weshalb viele B\u00fcrger solche Dokumente nicht besitzen, sehen Experten in der fehlenden Aufkl\u00e4rung. So gehen viele Deutsche davon aus, dass automatisch der Ehegatte, Partner oder die Angeh\u00f6rigen entscheiden d\u00fcrfen, wenn eine Person nicht mehr selbst entscheidungsf\u00e4hig ist. Das ist aber mitnichten so: In Deutschland gilt ein Selbstbestimmungsrecht, das auch gegen\u00fcber den Ehe- und Lebenspartnern greift. Hier besteht die Gefahr, dass ein Gericht eine fremde Person als Vormund f\u00fcr den Patienten einsetzt: Der dann zum Beispiel auch \u00fcber dessen Finanzen entscheiden kann.\u2028\u2028F\u00fcr Intensivmediziner belegen die Studie das, was sie bei der t\u00e4glichen Arbeit beobachten:<br \/>\nIm Ernstfall wird bei fehlender Vorsorgevollmacht gerichtlich ein Betreuer f\u00fcr den Patienten ernannt. Dieser muss aber nicht aus dem engsten Familienkreis stammen. Es kann auch eine dem Patienten v\u00f6llig unbekannte Person sein. Der Hintergrund sei, dass Intensivpatienten oftmals aufgrund der Erkrankungsschwere nicht \u00fcber invasive Ma\u00dfnahmen aufgekl\u00e4rt werden und ihre Zustimmung geben k\u00f6nnen. \u00dcblicherweise wird daher eine rechtliche Betreuung durch einen nahestehenden Angeh\u00f6rigen oder einen Berufsbetreuer eingerichtet. Eine Vorsorgevollmacht macht das Einsetzen eines gesetzlich bestimmten Betreuers verzichtbar. Damit kann der Patientenwille, sofern er bekannt ist, umgesetzt werden.<br \/>\nViele Dokumente fehlerhaft und unvollst\u00e4ndig\u2028\u2028Ein weiteres Ergebnis der Studie: Selbst wenn eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverf\u00fcgung vorlag, waren diese Dokumente oft mangelhaft. 40 Prozent aller vorliegenden Vollmachten sowie 44 Prozent aller Patientenverf\u00fcgungen seien unvollst\u00e4ndig gewesen oder kaum leserlich, berichtet Kluge, ein Intensivmediziner. Hier besteht die Gefahr, dass ein Gericht die Willenserkl\u00e4rungen nicht anerkennt. In Patientenverf\u00fcgungen m\u00fcssten die gew\u00fcnschten Ma\u00dfnahmen konkret benannt werden \u2013 bei chronischen Erkrankungen \u201ezum Beispiel die Beatmungstherapie bei einem Patienten mit schwerer Lungenerkrankung oder die Dialyse bei einem Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz\u201c, erkl\u00e4rt Kluge.\u2028\u2028Der Mediziner berichtet: \u201eBei einer fehlenden oder unvollst\u00e4ndigen Patientenverf\u00fcgung sind wir auf das Gespr\u00e4ch mit Angeh\u00f6rigen angewiesen. Bislang ist das noch der h\u00e4ufigste Weg, um den Patientenwillen herauszufinden. Problematisch sei es nur, wenn selbst engste Angeh\u00f6rige den eigentlichen Wunsch des Erkrankten nur unsicher wiedergeben k\u00f6nnen. \u201eSelbst eine mangelhaft ausgef\u00fcllte oder nicht interpretierbare Patientenverf\u00fcgung kann zur Folge haben, dass \u00c4rzte nicht eingreifen d\u00fcrfen und der Patient gegen seinen Willen mit lebenserhaltenden Ma\u00dfnahmen versorgt wird.\u201c\u2028\u2028Kompetenten Rat einholen!\u2028\u2028Damit Vorsorgevollmacht und Patientenverf\u00fcgung g\u00fcltig sind, m\u00fcssen sie schriftlich erstellt werden und auch eigenh\u00e4ndig von der betroffenen Person unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung f\u00fcr Vorsorgevollmachten ist nur dann erforderlich, wenn auch Immobiliengesch\u00e4fte geregelt werden.\u2028\u2028Dennoch raten Experten dazu, sich bei der Ausstellung der Dokumente von einem Fachmann beraten zu lassen. Denn schon kleine Unzul\u00e4nglichkeiten k\u00f6nnen zu Rechtsstreiten f\u00fchren. Unverzichtbar sind Angaben zu Ort und Zeit der Dokumenten-Erstellung. Wichtig!: Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall verf\u00fcgbar und leicht auffindbar sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast jeder zweite Patient auf einer Intensivstation verf\u00fcgt weder \u00fcber eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverf\u00fcgung, wie eine aktuelle Studie zeigt. 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